STRAFTATENDIE RECHTSLAGE FÜR JUGENDLICHE Jugendliche können als Täter, Opfer, Zeuge oder Mitwissende in strafbare Handlungen involviert sein. In vielen Fällen sind Minderjährige Opfer von Erwachsenen, sei es bei Unfällen im Strassenverkehr oder bei häuslicher Gewalt. Drogenmissbrauch, Verkehrsdelikte, Diebstahl oder Gewalt gegenüber anderen Minderjährigen – auch Jugendliche begehen Straftaten. FÜR WEN GILT DAS JUGENDSTRAFRECHT? Seit dem 1. Januar 2007 gibt es in der Schweiz ein Jugendstrafrecht. Vorher wurde in wenigen Ausnahmen das Erwachsenenstrafrecht angewendet. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von zehn bis 18 Jahren, die eine Straftat begehen. Kinder unter zehn Jahren sind nicht strafmündig. Wenn du noch nicht volljährig bist und eine Straftat begehst, werden deine Eltern informiert. |
LINKS Jugendliche kommen in ganz unterschiedlichem Zusammenhang mit dem Gesetz in Berührung. Die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat ein FAQ auf ihrer Site aufgeschaltet, das erste Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt. Beispielsweise, wie ein Strafverfahren abläuft oder sich auf die Lehre auswirken kann, wie Schadenersatzforderungen aussehen können oder ob die Straftat registriert wird. Aber auch die Seite der Geschädigten und Opfer wird thematisiert. MEHR NÜTZLICHE ADRESSEN IN DEINER REGIONDu möchtest direkt mit jemandem in deiner näheren Umgebung sprechen? Hier haben wir für dich Adressen zum Thema zusammengestellt. MEHR |
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