FAMILIEWENN DIE ELTERN KEIN PAAR MEHR SIND Manchmal gelingt es den Eltern nach einem Streit nicht mehr, sich wieder zu versöhnen und zusammen zu bleiben. Oder sie haben sich auseinander gelebt und reden nicht mehr so richtig miteinander. Und manchmal verliebt sich ein Elternteil auch neu in jemand anderes. Dann kann es zur Trennung und später zur Scheidung kommen. Wenn sich Eltern als Paar trennen, heisst das aber nicht, dass sie nicht mehr deine Eltern sind. Sie bleiben immer dein Vater/Papa oder deine Mutter/Mama. Das braucht am Anfang von allen Seiten viel Geduld, bis sich alle an den neuen Alltag gewöhnt haben. WAS PASSIERT BEI DER SCHEIDUNG? In der Schweiz wird bei der Scheidung der Eltern über das Sorgerecht für die Kinder entschieden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten, das Sorgerecht in deinem Interesse zu regeln: |
DU HAST AUCH RECHTE Kinder müssen im Scheidungsverfahren angehört werden. Es ist wichtig, dass du mit der geplanten Zuteilung des Sorgerechts einverstanden bist. Du hast das Recht, vom Richter oder im Auftrag des Richters von einer Psychologin oder einem Sozialarbeiter angehört zu werden. Wichtig: Niemand erwartet von dir, dass du dich für oder gegen deine Mutter oder deinen Vater entscheidest. Du solltest aber die Möglichkeit nutzen, dich frei darüber zu äussern, was du von deinen geschiedenen Eltern für die kommenden Jahre erwartest und was du dir wünschst. WEN TRIFFT DIE SCHULD? Gerade im Streit werden oft Vorwürfe laut. Doch meistens ist die Situatio viel komplizierter, besteht in den Familien ein feines Netz von Abhängigkeiten. Oft baut sich so ein Konflikt über Jahre hinweg auf. Wichtig ist es daher, nach vorne zu blicken und Lösungen zu entwickeln. Schuld hat niemand, am allerwenigsten du. Selbst wenn deine Eltern sich oft um dich und um Fragen deiner Erziehung streiten oder gestritten haben, trägst du keine Verantwortung für ihre Konflikte. Eltern sind erwachsen und haben die Möglichkeit sich Hilfe von anderen Erwachsenen zu holen. Bei Familienproblemen können sich sowohl Eltern wie auch Jugendliche an eine Familienberatungsstelle, beim der Jugendarbeit der Gemeinde oder beim nächsten Sozialdienst melden. Wenn du dich an eine Jugendberatungsstelle wendest, bietet man dir dort gratis und auch ohne Wissen der Eltern Unterstützung und Hilfe an. Jugendarbeitende unterliegen wie Ärzte der Schweigepflicht.
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